Mähroboter mit Kamera: Datenschutz, Rechte der Nachbarn und wie man sich schützt

Moderne Mähroboter navigieren per Kamera und Satellit, manche zeigen ein Live-Bild in der App. Was die Geräte erfassen, welche Lücken bei Yarbo und Ecovacs belegt sind, wo die Grenze zum Nachbargrundstück liegt und was Besitzer selbst tun können.

Von Roboterwelt Redaktion17 Min. LesezeitQuellen: 40
Weißer Mähroboter mit schwarzen Profilrädern, orangem Seitenstreifen und Aufschrift Mammotion, auf dem Gehäuse ein Sensormodul mit kuppelförmigem Aufsatz, auf einem gestreift gemähten Rasen; im Hintergrund ein großes, modernes Wohnhaus mit Terrassen, Treppen, Pool, Sonnenschirm und Liegen unter blauem Himmel
Werbebild von Mammotion: ein Mähroboter LUBA 3 AWD auf einem großen Rasen vor einem Wohnhaus. Foto: Mammotion, Amazon-Produktgalerie, Werbetext entfernt

Mähroboter der neuen Generation brauchen keinen Begrenzungsdraht mehr. Sie orientieren sich per Satellit oder Kamera und werden meist per App bedient. Die Stiftung Warentest hat im März 2026 acht solcher Modelle neu in ihre Mähroboter-Datenbank aufgenommen. 

Anders als ein Saugroboter arbeitet ein Mähroboter draußen, an der Grenze zum Nachbargrundstück und manchmal mit Blick auf Gehweg oder Straße. Dieser Ratgeber zeigt, welche Daten die Geräte erzeugen, welche Sicherheitslücken belegt sind, was Gerichte und Datenschutzbehörden zur Kamera im Garten sagen und was Besitzer selbst tun können. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt er nicht. 

Welche Daten ein Mähroboter mit Kamera erzeugt

Was anfällt, hängt vom Modell ab. Bei vernetzten Mährobotern kommen typischerweise diese Daten zusammen: 

Kamerabilder. Die Kamera erkennt Hindernisse und die Rasenkante. Bei Husqvarna hilft sie nach Herstellerangaben zusätzlich bei der Navigation, wenn das Satellitensignal schwach ist; einige Automower-Modelle haben eine Infrarotkamera für den Betrieb bei Nacht. Manche Geräte zeigen außerdem ein Live-Bild in der App. Einen Mähroboter der GOAT-Reihe von Ecovacs kann man laut Ecovacs-Hilfe im Live-Video-Modus sogar fernsteuern. 

Position und Grundstückskarte. Drahtlose Mäher bestimmen ihre Position per Satellit; Gardena nennt beim smart SILENO sense eine Navigation per GPS-RTK. Die Karte mit Arbeits- und Sperrzonen liegt in der App. Segway Navimow nennt in seinem Datenschutzhinweis Arbeitszonen und Sperrbereiche, die Stärke des Satellitensignals und die von Stoßfänger, Ultraschall- oder Bildsensor erkannten Hindernisse als Informationen, die der Roboter sammelt. 

Diebstahlortung. Bei Husqvarna löst ein GeoFence-Alarm am Gerät aus, wenn der Mäher einen festgelegten Radius verlässt, auch ohne Netzverbindung. Die GPS-Nachverfolgung braucht dagegen WLAN oder Mobilfunk; der Mäher aktualisiert seine Position in der App Automower Connect dann laut Husqvarna alle 30 Sekunden. Navimow nutzt Standortdaten nach eigenen Angaben unter anderem für den Diebstahlschutz; sie verließen den Roboter nicht, außer zur Diagnose technischer Probleme. 

Netz und Konto. Wer den Mäher ins heimische WLAN einbindet, hinterlegt dort dessen Passwort. Manche Geräte funken zusätzlich über eine eingebaute SIM-Karte: Der smart SILENO sense verbindet sich laut Gardena per LTE oder WLAN. Für die App ist ein Benutzerkonto bei der Husqvarna Group nötig, zu der Gardena gehört. 

Datenmenge. Mammotion schätzt in seiner Erklärung nach dem EU Data Act, dass Mähroboter und App im Betrieb etwa 20 bis 250 Megabyte Daten pro Stunde erzeugen. Gespeichert würden sie auf dem Gerät, auf dem Smartphone mit der App und auf Cloud-Servern. 

Was die Hersteller über die Kamera sagen

Die Tabelle fasst zusammen, was die Hersteller in Hilfeseiten, Datenschutzerklärungen und Produktseiten angeben, abgerufen am 30. Oktober 2026. „Keine Angabe“ heißt, dass wir in den geöffneten Unterlagen nichts dazu gefunden haben. 

Hersteller 

Kamerabilder laut Hersteller 

Live-Bild in der App 

Ortung und Diebstahlschutz 

Gardena (smart SILENO sense) 

Werden auf dem Gerät verarbeitet und lokal gespeichert; keine Bilddaten in die Cloud oder an Dritte 

keine Angabe 

keine Angabe 

Husqvarna (Automower mit KI-Kamera, z. B. 405VE, 410VE, 430V NERA) 

Verarbeitung nur im Mäher, Bilder werden sofort verworfen, nicht gespeichert und nicht übertragen 

Nicht vorgesehen: Kamera dient laut Hersteller nur Objekterkennung und Navigation 

GeoFence-Alarm am Gerät (auch ohne Netz); GPS-Nachverfolgung über WLAN oder Mobilfunk, Position alle 30 Sekunden 

Segway (Navimow) 

Standardmäßig im Roboter verarbeitet; bei Fehlereignissen wie Kollision oder STOPP-Taste können Daten erhoben werden, in der App ein- und ausschaltbar, laut Hersteller anonym 

keine Angabe 

Standortdaten u. a. für Diebstahlschutz; verlassen laut Hersteller den Roboter nicht, außer zur Diagnose 

Sunseeker 

Bilder verlassen den Mäher nicht, werden ausgewertet und sofort gelöscht (Aussage gegenüber markt intern, November 2025) 

Nein, bewusst keine Live-Ansicht 

keine Angabe 

Worx (Landroid Vision) 

Datenschutzerklärung nennt bei Mährobotern mit Kamera „Fotos der Umgebung des Produkts“ als erhobene Daten 

keine Angabe 

keine Angabe 

Ecovacs (GOAT) 

keine Angabe 

Ja, Live-Video-Modus mit Fernsteuerung 

Diebstahl-PIN beim Anheben (GOAT G1, laut Sicherheitsforschern 2024) 

Mammotion 

Gerätedaten liegen auf dem Gerät, dem Smartphone und auf Cloud-Servern (Data-Act-Erklärung, nicht kameraspezifisch) 

keine Angabe 

keine Angabe 

Die Unterschiede sind deutlich. Husqvarna, Gardena und Sunseeker betonen, dass Kamerabilder das Gerät nicht verlassen; Worx führt Umgebungsfotos ausdrücklich unter den Daten auf, die es bei Mährobotern mit Kamera erhebt. Trainiert werden muss die Bilderkennung trotzdem: Sunseeker sagte dem Branchendienst markt intern, man trainiere mit eigenen Geräten in China und bei Kollegen in Europa, die zugestimmt hätten. Navimow kann bei Fehlereignissen Daten des Bildsensors sammeln, um die Erkennung zu verbessern; Nutzer können das in der App abschalten. Alle diese Angaben stammen von den Herstellern selbst; Käufer können sie nicht überprüfen. 

Vorderteil eines dunkelgrauen Gardena-Mähroboters auf einem Rasen, darüber eine eingeblendete Grafik: ein türkisfarbenes Gitter auf dem Gras, eine orange Linie entlang der Rasenkante und ein oranges Feld mit der Aufschrift AI; im Hintergrund geht eine Person in beiger Hose und blauem Oberteil mit einem Gartenwerkzeug in der Hand an blühenden Hortensien vorbei, ihr Kopf ist nicht im Bild
Werbegrafik von Gardena zum smart SILENO sense: Die Kamera soll Rasen, Kanten und Hindernisse unterscheiden. Laut Gardena werden die Aufnahmen auf dem Gerät verarbeitet und nicht in die Cloud übertragen.Foto: Gardena, Amazon-Produktgalerie

Belegte Vorfälle

Yarbo 2026: ein Passwort für die ganze Flotte

Am 7. Mai 2026 veröffentlichte der Sicherheitsforscher Andreas Makris einen Bericht über die Gartenroboter von Yarbo. Die Geräte mähen, blasen Laub oder räumen Schnee, je nach Aufsatz auf demselben Grundgerät. Laut Makris trug jeder Roboter einen dauerhaften Fernwartungstunnel und ein für die gesamte Flotte gleiches Root-Passwort, das bei jedem Update wiederhergestellt wurde. Damit ließen sich nach seinem Bericht die vier Kamerabilder eines Roboters live abrufen und die WLAN-Passwörter aller Netze auslesen, mit denen er je verbunden war. Über eine ungeschützte Schnittstelle konnte man zudem mit der Seriennummer eines Geräts dessen zentimetergenaue Position abfragen, ohne Zugangsdaten. Die US-Schwachstellendatenbank NVD führt die Lücken für die Firmware 2.3.9 unter CVE-2026-7413 bis CVE-2026-7415. 

Wie viele Geräte betroffen waren, ist nicht einheitlich angegeben. In seinem Bericht nennt Makris rund 6.000 Roboter. Der US-Technikseite The Verge zeigte er eine Karte mit rund 5.400 Geräten in den USA und Europa; weltweit verfolge er mehr als 11.000. Für The Verge übernahm Makris von Deutschland aus Mäher in den USA; ein Redakteur ließ sich in einem kontrollierten Test bei stehenden Messern von einem gekaperten Gerät überrollen. Selbst den Not-Aus am Mäher könne ein Angreifer per Befehl wieder aufheben, sagte Makris. Über die Kamera, schrieb The Verge, hätte man eine Familie im Bundesstaat New York ausspähen und herausfinden können, wann sie kommt und geht. 

Makris veröffentlichte, ohne dem Hersteller die übliche Frist zur Behebung zu lassen. Eine Kontaktstelle für Sicherheitslücken habe er nicht gefunden, der Kundendienst habe den Fernzugang als sichere Diagnosefunktion dargestellt. Am 8. Mai bestätigte Yarbo-Mitgründer Kenneth Kohlmann in einer Stellungnahme, die The Verge vollständig veröffentlichte: „Die zentralen technischen Befunde sind zutreffend.“ Yarbo setzte die Root-Passwörter zurück, schaltete die Ferndiagnose vorübergehend ab und kündigte gerätebezogene Zugangsdaten, eine Meldestelle für Sicherheitslücken und das Entfernen unnötiger Datenflüsse an. Einige Befunde beträfen nur ältere Server, Händleranpassungen oder Testkonfigurationen. Am 11. Mai ergänzte The Verge, Yarbo werde den Fernzugang künftig nicht mehr vorinstallieren, sondern nur auf Wunsch des Nutzers einrichten. 

Ecovacs GOAT 2024: Übernahme per Bluetooth, PIN im Klartext

Am 10. August 2024 stellten Dennis Giese und Braelynn Luedtke auf der Hackerkonferenz DEF CON in Las Vegas ihre Analyse von elf Ecovacs-Geräten vor, darunter der Mähroboter GOAT G1. Über eine Bluetooth-Lücke ließen sich die Roboter laut TechCrunch aus bis zu rund 130 Metern übernehmen und danach über das Internet steuern, samt Kamera, Mikrofon, WLAN-Zugangsdaten und gespeicherten Karten. Bei den Mährobotern sei Bluetooth dauerhaft aktiv, bei den Saugrobotern nur zeitweise, sagte Giese. 

Mähroboter-spezifisch ist ein zweiter Befund: Wer einen GOAT anhebt, muss eine PIN eingeben, doch die PIN lag laut den Forschern im Klartext auf dem Gerät. Ein Dieb könnte sie auslesen und die Sperre zurücksetzen. Die NVD führt das seit Januar 2025 als eigene Lücke (CVE-2024-12079). Zwei weitere Einträge betreffen Mäh- und Saugroboter gleichermaßen: Über den Cloud-Dienst ließ sich die PIN für den Live-Video-Zugriff umgehen (CVE-2024-52327), und die Audiodatei, die vor einer eingeschalteten Kamera warnt, ließ sich löschen oder verändern (CVE-2024-52328). 

Ecovacs erklärte TechCrunch zunächst, Nutzer müssten sich „nicht übermäßig sorgen“. Zwei Wochen später kündigte Martin Ma, Leiter des Sicherheitsausschusses, an, Probleme beim GOAT G1, beim Saugroboter X1 und in der App zu beheben. Am 30. November 2024 veröffentlichte Ecovacs eine Sicherheitsmitteilung zur Bluetooth-Lücke in der GOAT-Serie und nannte bereinigte Firmware-Versionen für den GOAT G1 und den GX-600. Das Update sei an alle Nutzer ausgeliefert worden; wirksam werde es, wenn sie das Systemupdate ausführen. Ob damit alle genannten Lücken geschlossen sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor. 

Kamera im Garten: Was Gerichte und Behörden sagen

Wir geben hier wieder, was Gerichte und Datenschutzbehörden geschrieben haben. Ob ein bestimmter Mähroboter in einem bestimmten Garten zulässig betrieben wird, hängt vom Einzelfall ab. 

Der eigene Garten und die Haushaltsausnahme

Die DSGVO gilt nicht für Daten, die eine Privatperson „zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ verarbeitet (Art. 2 Abs. 2 lit. c). Wie eng das zu verstehen ist, hat der Europäische Gerichtshof am 11. Dezember 2014 im Fall Ryneš entschieden (C-212/13). Ein Tscheche hatte nach wiederholten Angriffen auf sein Haus eine Kamera angebracht, die auch die Straße und den Eingang des gegenüberliegenden Hauses aufzeichnete. Der Gerichtshof stellte fest, dass das Bild einer Person ein personenbezogenes Datum ist und die Ausnahme eng auszulegen ist: Eine Videoüberwachung, die sich auf den öffentlichen Raum erstreckt, ist keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit. Verboten ist sie damit nicht automatisch: Das nationale Gericht müsse das berechtigte Interesse würdigen, Eigentum, Gesundheit und Leben der eigenen Familie zu schützen. Das Urteil erging zur früheren Datenschutzrichtlinie; die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) beruft sich in ihrer Orientierungshilfe zur Videoüberwachung auch unter der DSGVO darauf. 

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) nennt in seinen Leitlinien zu Videogeräten vom Januar 2020 ein Beispiel, das Gartenbesitzer kennen sollten: Wer seinen eigenen, eingezäunten Garten filmt, den regelmäßig nur er und seine Familie betreten, fällt unter die Haushaltsausnahme. Das gilt aber nur, sofern die Überwachung sich nicht, auch nicht teilweise, auf öffentlichen Raum oder ein Nachbargrundstück erstreckt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz schreibt für Hausbesitzer, die Überwachung des eigenen Grundstücks sei grundsätzlich zulässig, ende aber an der Grundstücksgrenze; Gehweg, Straße und Nachbargrundstück mitzuerfassen sei grundsätzlich unzulässig. Ähnlich der Bundesgerichtshof 2010 (VI ZR 176/09): Bei Videoanlagen auf Privatgrundstücken müsse sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch Nachbargrundstücke erfasst werden, sofern nicht ein überwiegendes Interesse des Betreibers besteht. 

Und eine Kamera, die über den Rasen fährt?

Speziell zu Mähroboter-Kameras haben wir bis zum 30. Oktober 2026 weder ein Urteil noch eine Stellungnahme einer Datenschutzbehörde gefunden. Einige allgemeine Aussagen lassen sich aber nachlesen. Die DSK zählt in ihrer Orientierungshilfe (Stand 17. Juli 2020) zur Videoüberwachung alle Geräte, die zur längerfristigen Beobachtung eingesetzt werden, ausdrücklich auch Drohnen und Dashcams. „Unerheblich ist, ob eine Kamera fest montiert oder frei beweglich ist“, heißt es dort. Der Begriff umfasse die Live-Übertragung auf einen Bildschirm ebenso wie die Aufzeichnung. Auch ohne Überwachungszweck richte sich die Zulässigkeit nach der DSGVO, außer bei rein persönlicher Nutzung oder wenn gar keine personenbezogenen Daten anfallen. Personenbezogen seien Aufnahmen auch dann, wenn sie später ungesehen gelöscht werden. 

Umgekehrt nennt der EDSA eine Einparkkamera im Auto als Beispiel: Ist sie so gebaut oder eingestellt, dass sie keine Informationen über Personen erfasst, etwa keine Kennzeichen und keine erkennbaren Passanten, gilt die DSGVO nicht. Dashcams, die den öffentlichen Verkehrsraum dauerhaft und anlasslos filmen, hält die DSK dagegen für unzulässig; vereinbar sei nur eine kurzzeitige, anlassbezogene Aufzeichnung. 

Wie sich das auf Mähroboter übertragen lässt, ist offen. Aus unserer Sicht stellen sich nach diesen Texten vor allem drei Fragen: Werden Bilder nur im Gerät ausgewertet und verworfen oder gespeichert und hochgeladen? Gibt es ein Live-Bild oder Aufnahmen? Und erfasst die Kamera nur den eigenen Rasen oder auch Nachbargrundstück und Gehweg? 

Was Nachbarn verlangen können

Fällt eine private Kamera unter die Haushaltsausnahme, sind Nachbarn nicht schutzlos, schreibt der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz. Er rät als ersten Schritt zum direkten Gespräch. Gelingt keine Einigung, verweist er auf die Zivilgerichte: Wer von einer privaten Kamera erfasst wird, kann gegebenenfalls Unterlassung und Beseitigung nach den §§ 823 und 1004 BGB verlangen. Erfasst die Kamera nur das Nachbargrundstück und keinen öffentlichen Raum, sieht sich die Behörde nicht als zuständig. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nennt sich dagegen im Verbraucherportal Bayern (Stand Mai 2024) als Anlaufstelle, wenn eine private Kamera Straßen, Gehwege oder Nachbargrundstücke miterfasst. Es könne den Betreiber anhalten, die Vorschriften einzuhalten oder die Überwachung zu unterlassen, den Abbau der Kamera aber mangels Befugnis nicht verlangen. Wer zuständig ist, sehen die Behörden also unterschiedlich. 

Wann schon die Möglichkeit, gefilmt zu werden, zu weit geht, beschreibt der BGH im selben Urteil. Ein Unterlassungsanspruch könne bestehen, wenn Dritte eine Überwachung „objektiv ernsthaft befürchten müssen“; der BGH spricht von „Überwachungsdruck“. Nachvollziehbar sei eine solche Befürchtung etwa bei einem eskalierenden Nachbarstreit, die bloß hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reiche nicht. Der BGH verweist dabei auf Urteile, nach denen Kameras, die nur mit erheblichem, äußerlich wahrnehmbarem Aufwand auf das Nachbargrundstück gerichtet werden können, „also nicht etwa nur durch das Betätigen einer Steuerungsanlage“, keinen Anspruch auslösen. Ob und wie das für einen Mähroboter gilt, dessen Kamera mit dem Gerät durch den Garten fährt, hat nach unserer Recherche noch kein Gericht entschieden. 

Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz verweist außerdem auf ein Urteil des Landgerichts Paderborn vom 30. November 2017: Schon das „Gefühl des Überwachtwerdens“ könne die freie Entfaltung der Persönlichkeit massiv einschränken, ein Anspruch auf Entfernen einer Kamera sei möglich. Wer fremde Grundstücke filmt und dabei den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann sich laut der Behörde nach § 201a StGB strafbar machen; bei Tonaufnahmen verweist sie auf § 201 StGB, die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Und für alle, die Clips aus der App veröffentlichen wollen: Bildnisse dürfen nach § 22 Kunsturhebergesetz nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden, schreibt die Behörde. 

Tests und Siegel

Die Stiftung Warentest bewertet in ihrem Mähroboter-Test vom 23. März 2026 mit 14 Modellen auch den „Basisschutz persönlicher Daten“, mit 5 Prozent der Note. Geprüft wird, wie gut Nutzerkonto und Geräte vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Die Prüfer lesen die von den Apps gesendeten Daten aus, entschlüsseln und analysieren sie, ein Jurist sucht Mängel in der Datenschutzerklärung. Ist der Datenschutz nur ausreichend oder schlechter, wird das Gesamturteil abgewertet. Ob die Kamerabilder selbst untersucht wurden, beschreibt die frei zugängliche Prüfmethode nicht; die Einzelergebnisse sind kostenpflichtig. 

Das IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) können Hersteller für smarte Reinigungs- und Gartenroboter seit Mai 2022 beantragen; Grundlage ist die europäische Norm ETSI EN 303 645. In der Kennzeichen-Suche des BSI fanden wir am 30. Oktober 2026 in dieser Kategorie neun Einträge, ausschließlich Saug- und Wischroboter, einer davon abgelaufen. Einen Mähroboter mit BSI-Kennzeichen gab es nicht. 

Einzelne Hersteller lassen ihre Mäher von Prüfdienstleistern nach ETSI EN 303 645 zertifizieren. TÜV Rheinland übergab auf der IFA im September 2026 solche Zertifikate unter anderem für die Mähroboter-Reihen RockNeo Q1 und RockMow Z1 sowie den RockNeo Q2 LiDAR von Roborock und für den Mini 500 des chinesischen Herstellers Muxin. Die Roborock-Modelle erhielten zudem Konformitätszertifikate für die Cybersicherheitsanforderungen der EU-Funkanlagenrichtlinie. 

Wie lange es Sicherheitsupdates gibt, geben die Hersteller unterschiedlich an. Worx sagt für bestimmte in Großbritannien verkaufte Mähroboter Sicherheitsupdates bis zum 1. April 2031 zu. Sunseeker nennt auf seiner britischen Seite für die dort aufgeführten Modelle Update-Enden zwischen Juli 2027 und August 2029. Der Cyber Resilience Act der EU verlangt für Produkte, die ab dem 11. Dezember 2027 neu auf den Markt kommen, einen Unterstützungszeitraum von in der Regel mindestens fünf Jahren. 

Was Besitzer selbst tun können

Live-Bild nur bei Bedarf. Wer Live-Video, Aufnahmen oder Fernsteuerung per Kamera nicht braucht, schaltet sie aus. Die Fälle Yarbo und Ecovacs zeigen, dass gerade diese Fernzugriffe zum Einfallstor werden können. 

Abstand zu Zaun und Straße. Eine Mähroboter-Kamera lässt sich nicht ausrichten wie eine Überwachungskamera. Wer Live-Bild oder Aufnahmen nutzt, kann aber Mähzonen und Sperrbereiche so legen, dass der Roboter nicht ständig mit Blick auf das Nachbargrundstück oder den Gehweg fährt. Das ist ein Rat, keine gerichtlich festgestellte Pflicht. 

Mähzeiten mit Rücksicht. Ebenfalls ein Rat: den Roboter nicht laufen lassen, wenn Nachbarskinder oder Gäste im Garten sind. 

Datenfreigaben prüfen. In der Datenschutzerklärung nachsehen, ob der Hersteller Fotos erhebt, und in der App prüfen, ob Daten für das Training der Bilderkennung freigegeben sind. Navimow etwa lässt diese Sammlung in der App ein- und ausschalten. 

Konto und Updates. Das BSI rät, voreingestellte Standardpasswörter zu ersetzen, automatische Updates zu aktivieren und Geräte, die keine Sicherheitsupdates mehr bekommen, auszutauschen. Mit dem Internet verbinden sollte man Smarthome-Geräte laut BSI nur, wenn ein Fernzugriff wirklich nötig ist. 

Eigenes Netz. Ein gekaperter Mäher kann das WLAN-Passwort verraten. Das BSI empfiehlt, vernetzte Geräte in ein eigenes WLAN zu hängen oder in ein Gäste-WLAN, das nur für solche Geräte genutzt wird. Ein von The Verge besuchter Yarbo-Besitzer hatte ein abgeschottetes Gästenetz eingerichtet; das ausgelesene Passwort gehörte nur zu diesem. 

Diebstahlortung bewusst einsetzen. Bei Husqvarna funktioniert der GeoFence-Alarm am Gerät auch ohne Verbindung. Die GPS-Nachverfolgung ortet den Mäher per WLAN nur in dessen Reichweite, per Mobilfunk auch weit außerhalb des Grundstücks. Wer keine laufende Ortung in der App braucht, kann sich auf den Alarm am Gerät beschränken. 

Verkauf und Entsorgung. Gerät aus dem Konto entfernen, auf Werkseinstellungen zurücksetzen und beim Hersteller die Löschung der gespeicherten Daten verlangen, bei Mammotion laut Data-Act-Erklärung per E-Mail. Dass ein Löschen des Kontos allein nicht reichen muss, zeigte die Ecovacs-Analyse von 2024: Daten blieben laut den Forschern nach dem Löschen des Kontos auf den Servern, Zugangsschlüssel blieben gültig. 

Beim Kauf. Vor dem Kauf nachlesen, was der Hersteller zur Verarbeitung der Kamerabilder sagt, ob sich Live-Funktionen abschalten lassen, wie lange es Sicherheitsupdates gibt und ob es eine Meldestelle für Sicherheitslücken gibt. Bei Yarbo fehlte eine solche Stelle, bis die Lücken öffentlich waren. Wer den Mähroboter-Test der Stiftung Warentest freischaltet, sieht auch die Note für den Datenschutz. 

Rechte gegenüber dem Hersteller

Für Daten, die der Hersteller über Kunden speichert, gelten dieselben Rechte wie bei Saugrobotern. Nach Art. 15 DSGVO können Besitzer Auskunft und eine kostenlose Kopie ihrer Daten verlangen, der Hersteller muss innerhalb eines Monats antworten (Art. 12). Der EU Data Act gibt Nutzern vernetzter Geräte seit dem 12. September 2025 zusätzlich mehr Kontrolle über die Daten, die ihr Gerät erzeugt. Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller seit dem 11. September 2026, aktiv ausgenutzte Schwachstellen zu melden; seine übrigen Pflichten gelten ab dem 11. Dezember 2027. Ausführlich erklärt das unser Ratgeber zu Saugrobotern und Datenschutz. 

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Häufige Fragen

Darf mein Mähroboter mit Kamera das Nachbargrundstück filmen?

Ein Urteil speziell zu Mähroboter-Kameras haben wir nicht gefunden. Für private Kameras im eigenen Garten gilt die Haushaltsausnahme der DSGVO nach dem EuGH (C-212/13) nicht, wenn sie öffentlichen Raum erfassen, nach dem Europäischen Datenschutzausschuss auch nicht, wenn sie ein Nachbargrundstück erfassen. Der BGH verlangt bei Videoanlagen auf Privatgrundstücken, dass Nachbargrundstücke nicht erfasst werden, sofern kein überwiegendes Interesse besteht. Unser Rat: Wer Live-Bild oder Aufnahmen nutzt, legt die Mähzonen so, dass der Roboter nicht ständig zum Nachbarn oder zur Straße filmt. 

Speichern Mähroboter ihre Kamerabilder in der Cloud?

Das hängt vom Hersteller ab. Husqvarna, Gardena und Sunseeker geben an, dass Kamerabilder das Gerät nicht verlassen. Segway Navimow kann bei Fehlereignissen Daten des Bildsensors erheben, Nutzer können das in der App abschalten; Worx nennt in seiner Datenschutzerklärung Fotos der Umgebung als erhobene Daten. Überprüfen lassen sich diese Herstellerangaben nicht. 

Was können Nachbarn gegen einen Mähroboter mit Kamera tun?

Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz rät zuerst zum Gespräch und verweist sonst auf die Zivilgerichte. Nach dem BGH (VI ZR 176/09) kann ein Unterlassungsanspruch bestehen, wenn Nachbarn eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen, etwa bei einem eskalierenden Streit. In Bayern nimmt das Landesamt für Datenschutzaufsicht Hinweise auf Kameras entgegen, die Nachbargrundstücke miterfassen. 

Welche Sicherheitslücken bei Mährobotern sind bekannt?

Im Mai 2026 zeigte der Forscher Andreas Makris, dass Yarbo-Roboter einen Fernwartungstunnel und ein flottenweit gleiches Root-Passwort hatten; Kamerabilder, Position und WLAN-Passwörter waren abrufbar, Yarbo bestätigte die Befunde. 2024 stellten Forscher auf der DEF CON Lücken in Ecovacs-Robotern einschließlich des Mähroboters GOAT G1 vor, darunter eine Übernahme per Bluetooth und eine im Klartext gespeicherte Diebstahl-PIN. 

Gibt es ein Sicherheitssiegel für Mähroboter?

Das IT-Sicherheitskennzeichen des BSI steht smarten Reinigungs- und Gartenrobotern seit Mai 2022 offen, am 30. Oktober 2026 trug es aber kein Mähroboter. Einzelne Hersteller lassen Mäher nach der Norm ETSI EN 303 645 zertifizieren, etwa Roborock bei TÜV Rheinland. Die Stiftung Warentest bewertet im Mähroboter-Test den Datenschutz mit 5 Prozent der Note. 

Quellen

  1. Yarbo – NAT In My Back Yard (Bericht, CVE-2026-7413 bis -7415) – Andreas Makris, GitHub – 07.05.2026
  2. A hacker ran me over with a robot lawn mower – The Verge (Sean Hollister) – 07.05.2026
  3. Here is Yarbo’s promise to fix the robot mower that ran me over (mit Stellungnahme von Kenneth Kohlmann, Update 11.05.2026) – The Verge (Sean Hollister) – 08.05.2026
  4. CVE-2026-7413 (Hintertür in der Yarbo-Firmware 2.3.9) – National Vulnerability Database (NIST) – 07.05.2026
  5. CVE-2026-7414 (fest eingebaute, flottenweit gleiche Zugangsdaten) – National Vulnerability Database (NIST) – 07.05.2026
  6. CVE-2026-7415 (MQTT-Broker ohne Anmeldung) – National Vulnerability Database (NIST) – 07.05.2026
  7. Ecovacs home robots can be hacked to spy on their owners, researchers say – TechCrunch – 09.08.2024
  8. Ecovacs says it will fix bugs that can be abused to spy on robot owners – TechCrunch – 22.08.2024
  9. Security Advisory – Bluetooth Remote Code Execution (BLE RCE) Vulnerability in Goat Product Series – Ecovacs – 30.11.2024
  10. CVE-2024-12079 (Diebstahl-PIN im Klartext) – National Vulnerability Database (NIST) – 23.01.2025
  11. CVE-2024-52327 (PIN für Live-Video über Cloud umgehbar) – National Vulnerability Database (NIST) – 23.01.2025
  12. CVE-2024-52328 (Warnton bei aktiver Kamera löschbar) – National Vulnerability Database (NIST) – 23.01.2025
  13. Is it possible to remotely control the GOAT in live video mode? – Ecovacs-Hilfe (Stand 21.02.2025, abgerufen 30.10.2026)
  14. Pressemitteilung Nr. 175/14 zum Urteil C-212/13 (Ryneš) – Gerichtshof der Europäischen Union – 11.12.2014 (PDF)
  15. Guidelines 3/2019 on processing of personal data through video devices, Version 2.0 – Europäischer Datenschutzausschuss – 29.01.2020 (PDF)
  16. Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen – Datenschutzkonferenz – Stand 17.07.2020 (PDF)
  17. Art. 2 DSGVO: Sachlicher Anwendungsbereich – dsgvo-gesetz.de
  18. FAQ Videoüberwachung von Haus und Grund – Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (abgerufen 30.10.2026)
  19. Videoüberwachung in der Nachbarschaft: Ist das rechtens? – Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht im Verbraucherportal Bayern – Stand 13.05.2024
  20. BGH, Urteil vom 16.03.2010, VI ZR 176/09 (Urteilstext) – rewis.io
  21. Mähroboter im Test (Prüfmethode, Veröffentlichung 23.03.2026) – Stiftung Warentest
  22. IT-Sicherheitskennzeichen jetzt auch für smarte Verbraucherprodukte – BSI, Pressemitteilung – Mai 2022
  23. Suche IT-Sicherheitskennzeichen, Suchbegriff „Gartenroboter“ – BSI (abgerufen 30.10.2026)
  24. Smarthome – den Wohnraum sicher vernetzen – BSI (abgerufen 30.10.2026)
  25. TÜV Rheinland presents certifications for robot products at IFA 2026 – TÜV Rheinland, Pressemitteilung – 15.09.2026
  26. How Automower AI vision technology works (Herstellerangaben, Stand 06.07.2026) – Husqvarna
  27. So aktivieren Sie GeoFence und die GPS-Verfolgung für Ihren Automower Mähroboter (Herstellerangaben, Stand 21.04.2026) – Husqvarna
  28. Mähroboter ohne Begrenzungskabel: smart SILENO (Herstellerangaben zum Kameradatenschutz) – Gardena (abgerufen 30.10.2026)
  29. Mähroboter smart SILENO sense 600 m², kabellos, mit Kamera (Herstellerangaben) – Gardena (abgerufen 30.10.2026)
  30. Navimow Privacy Notice, dänischsprachige Länderseite (Herstellerangaben) – Segway Navimow (abgerufen 30.10.2026)
  31. Privacy Policy (Herstellerangaben) – Worx / Positec (abgerufen 30.10.2026)
  32. UK PSTI Statement of Compliance (Herstellerangaben, 30.07.2026) – Worx
  33. Security Update (Herstellerangaben) – Sunseeker (abgerufen 30.10.2026)
  34. Data Disclosure Statement nach EU Data Act (Herstellerangaben) – Mammotion (abgerufen 30.10.2026)
  35. „Little Brother is watching you?“ – Datenschutz bei Mähroboter-Kameras (Aussagen von Sunseeker, Husqvarna, Navimow) – markt intern – 27.11.2025
  36. Cyber Resilience Act – Europäische Kommission
  37. Art. 13 Cyber Resilience Act: Obligations of manufacturers (Verordnungstext)
  38. Data Act explained – Europäische Kommission
  39. Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person – dsgvo-gesetz.de
  40. Art. 12 DSGVO: Transparente Information und Modalitäten – dsgvo-gesetz.de
Roboterwelt Redaktion

Alle Angaben in diesem Artikel wurden am 30. Oktober 2026 geprüft. Grundlage sind der Bericht von Andreas Makris, die Berichte von The Verge mit der Stellungnahme von Yarbo, die Berichte von TechCrunch, die Sicherheitsmitteilung von Ecovacs und die Einträge der US-Schwachstellendatenbank NVD, die Pressemitteilung des EuGH zum Urteil C-212/13, die Leitlinien 3/2019 des Europäischen Datenschutzausschusses, die Orientierungshilfe der DSK, die FAQ des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz, der Beitrag des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht im Verbraucherportal Bayern, der Text des BGH-Urteils VI ZR 176/09, die Prüfmethode der Stiftung Warentest, die Kennzeichen-Suche und die Smarthome-Empfehlungen des BSI, eine Pressemitteilung von TÜV Rheinland sowie Hilfe-, Produkt- und Datenschutzseiten der Hersteller. Herstellerangaben haben wir als solche gekennzeichnet; überprüfen konnten wir sie nicht. Das Urteil des EuGH haben wir über die amtliche Pressemitteilung und die Zitate in den EDSA-Leitlinien und der DSK-Orientierungshilfe geprüft, den BGH-Urteilstext über die Datenbank rewis.io. Die Angaben von Navimow stammen aus der dänischsprachigen Fassung des Datenschutzhinweises; den gleichen Wortlaut zitiert markt intern auf Deutsch. Das Zitat von Yarbo-Mitgründer Kenneth Kohlmann haben wir aus dem Englischen übersetzt. Die Zahl der betroffenen Yarbo-Geräte ist nicht einheitlich angegeben (rund 6.000 laut Makris' Bericht, über 11.000 laut seinen Angaben gegenüber The Verge). Ein Urteil oder eine Behördenstellungnahme speziell zu Mähroboter-Kameras haben wir nicht gefunden.

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