Robotaxis in Deutschland: Was das Gesetz erlaubt und wer wo fährt
von Roboterwelt Redaktion7. Oktober 2026
Seit 2021 erlaubt das deutsche Recht Autos ohne Fahrer, seit 2022 regelt eine Verordnung die Einzelheiten. In den beiden Projekten, die heute Fahrgäste befördern, sitzt im Oktober 2026 trotzdem noch ein Sicherheitsfahrer am Steuer. Ein Überblick über die Rechtslage, die Projekte in Hamburg, Rhein-Main und München und die Pläne von Uber, Waymo und Baidu.
Am 15. Juli 2026 konnten registrierte Hamburgerinnen und Hamburger zum ersten Mal einen selbstfahrenden VW ID. Buzz über eine App bestellen. Die Fahrt war kostenlos, das Fahrzeug fuhr nach Automatisierungsstufe 4, und am Lenkrad saß trotzdem ein geschulter Sicherheitsfahrer, der jederzeit eingreifen konnte.
Das beschreibt den Stand in Deutschland ziemlich genau. Rechtlich ist der fahrerlose Betrieb seit Jahren möglich: Das Gesetz zum autonomen Fahren stammt vom Juli 2021, die zugehörige Verordnung gilt seit Juli 2022. Praktisch fährt im Oktober 2026 kein Robotaxi mit Fahrgästen ohne Menschen hinter dem Steuer. Die Projekte in Hamburg und im Rhein-Main-Gebiet sind Erprobungen, in München bereiten Uber, Momenta und Waymo den Start erst vor.
Dieser Beitrag ordnet ein, was das Gesetz verlangt, wer wo fährt und was bis zum Regelbetrieb fehlt.
Auf einen Blick
Projekt | Ort | Stand Oktober 2026 |
|---|---|---|
MOIA / Volkswagen, ID. Buzz AD (Projekt ALIKE) | Hamburg | Fahrgastbetrieb seit 15.07.2026, kostenlos, mit Sicherheitsfahrer |
KIRA (Deutsche Bahn, RMV) | Darmstadt, Kreis Offenbach | Fahrgastbetrieb seit Mai 2025, mit Sicherheitsfahrer; Projektende Ende 2026 |
KIRA+ (Deutsche Bahn, RMV, Holon) | Darmstadt, Kreis Offenbach | Nachfolgeprojekt, Kartierungsfahrten ab 2027 |
Uber / Momenta | München | Pilotbetrieb mit Sicherheitsfahrer laut Uber kurz vor dem Start |
Waymo | München | Kartierung und Testfahrten seit Herbst 2026, kommerzieller Start Ende 2027 geplant |
Lyft / Baidu (Apollo Go) | Deutschland | Start 2026 angekündigt, vorbehaltlich Genehmigung; kein Betrieb bekannt |
Was das Gesetz erlaubt
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes vom 12. Juli 2021, kurz Gesetz zum autonomen Fahren. Es fügte die Paragrafen 1d bis 1l in das Straßenverkehrsgesetz ein. Ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion ist danach ein Fahrzeug, das „die Fahraufgabe ohne eine fahrzeugführende Person selbstständig in einem festgelegten Betriebsbereich erfüllen kann“. Das entspricht dem, was international als Level 4 bezeichnet wird: Das Auto fährt vollständig selbst, aber nur in einem vorab bestimmten Gebiet.
Für den Betrieb braucht es zwei Genehmigungen von zwei Stellen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt auf Antrag des Herstellers die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Den Betriebsbereich, also die Straßen, auf denen es fahren darf, genehmigt die nach Landesrecht zuständige Behörde; in Bayern ist das die Landesbaudirektion. Die Einzelheiten regelt die Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) vom 24. Juni 2022, die am 1. Juli 2022 in Kraft trat.
Ganz ohne Menschen geht es auch im Gesetz nicht. Jedes autonome Fahrzeug braucht eine Technische Aufsicht: eine natürliche Person, die das Fahrzeug während des Betriebs deaktivieren und ihm Fahrmanöver freigeben kann. Sie sitzt nicht im Auto, sondern in einer Leitstelle. Zeigt das Fahrzeug an, dass es nicht weiterkommt, muss sie Ausweichmanöver bewerten und freischalten; bleibt es in einem sicheren Haltezustand stehen, muss sie Kontakt zu den Insassen aufnehmen. Nach der AFGBV braucht die Technische Aufsicht einen Abschluss als Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker in Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder Elektrotechnik.
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es eine Erleichterung. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 12. Mai 2026 erkennt neben der nationalen Betriebserlaubnis des KBA auch eine EU-Typgenehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426 an, die europäische Regeln für vollautomatisierte Fahrzeuge in Kleinserie enthält. Ein Hersteller mit einer solchen Genehmigung muss für Deutschland kein eigenes Verfahren mehr durchlaufen.
Testbetrieb ist nicht Regelbetrieb
Für die Einordnung der Projekte ist eine Unterscheidung wichtig, die in Meldungen oft verschwimmt. Wer Level-4-Technik entwickelt, kann beim KBA eine Erprobungsgenehmigung nach Paragraf 1i des Straßenverkehrsgesetzes beantragen. Sie ist nach der AFGBV zu befristen, im Regelfall auf höchstens vier Jahre. Erprobt wird in der Praxis mit Sicherheitsfahrer am Steuer, auch wenn Fahrgäste mitfahren.
Der Regelbetrieb nach Paragraf 1e setzt dagegen die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und den genehmigten Betriebsbereich voraus, dann ohne Fahrer, nur mit Technischer Aufsicht aus der Ferne. Das KBA veröffentlicht auf seiner Seite zur nationalen Betriebserlaubnis keine Liste erteilter Erlaubnisse. Eine Robotaxi-Flotte, die in Deutschland nach diesem Paragrafen Fahrgäste ohne Sicherheitsfahrer befördert, ist öffentlich nicht bekannt.
Die Erprobungsgenehmigung kann inzwischen bundesweit gelten. Momenta, der Technikpartner von Uber, erhielt nach einem Bericht von electrive im Juli 2026 eine solche Genehmigung des KBA für Testfahrten nach Stufe 4 im Stadtverkehr in ganz Deutschland. Neue Städte erfordern damit kein neues Verfahren.
Hamburg: MOIA und der ID. Buzz AD
Am weitesten ist Hamburg. Dort läuft das Projekt ALIKE unter Führung der Hamburger Hochbahn, mit MOIA, Volkswagen Nutzfahrzeuge, dem Shuttlehersteller Holon und dem Karlsruher Institut für Technologie. Das Bundesverkehrsministerium fördert es über 36 Monate mit 26 Millionen Euro. Bund und Stadt hatten bei der Vorstellung 2023 als Ziel genannt, dass bis 2030 bis zu 10.000 autonome Shuttles in Hamburg fahren könnten.
Seit dem 15. Juli 2026 befördert MOIA, die Mobilitätstochter von Volkswagen, registrierte Fahrgäste im ID. Buzz AD. Zum Start waren es bis zu zehn Fahrzeuge in Teilen von Winterhude, Barmbek und Wandsbek, die Fahrten sind kostenlos. Später sollen barrierefreie Holon Mover hinzukommen. Der ID. Buzz AD bietet vier Fahrgästen Platz und ist nach MOIA-Angaben mit 13 Kameras, neun Lidar- und fünf Radarsensoren ausgestattet. Das Fahrsystem stammt von Mobileye.
Während der Testphase sitzt in jedem Fahrzeug ein geschulter Sicherheitsfahrer. Ende 2026 soll der Dienst nach Angaben der Beteiligten schrittweise in einen Betrieb mit weniger Fahrereingriffen übergehen. Ob und wann Fahrten ganz ohne Sicherheitsfahrer stattfinden, entscheiden die Genehmigungsbehörden; eine zentrale Rolle hat dabei die Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.

Rhein-Main: KIRA und KIRA+
Der Name des zweiten großen Projekts steht für „KI-basierter Regelbetrieb autonomer On-Demand-Verkehre“. Getragen wird KIRA von der Deutschen Bahn und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Seit Mai 2025 befördert es Testnutzer in Langen und Egelsbach im Kreis Offenbach, später kamen Teile von Darmstadt und Weiterstadt hinzu. Gebucht wird über eine App, die Fahrten sind für registrierte Teilnehmer kostenlos. Das Bundesverkehrsministerium fördert das Projekt mit rund 2,2 Millionen Euro, auch das Land Hessen beteiligt sich.
Die Technik liefert auch hier Mobileye. Betrieben werden die Fahrzeuge von DB Regio Bus Mitte; nach Angaben des RMV vom März 2026 sind es acht Shuttles, die mittwochs bis freitags von 8:30 bis 18 Uhr rund 130 Haltepunkte bedienen. Mehr als 3.500 Testnutzer hatten sich bis dahin registriert. Die Deutsche Bahn betont: „Während des Erprobungsbetriebs im Projekt KIRA ist immer ein Sicherheitsfahrer an Bord.“ Die Fahrmanöver überwacht zusätzlich technisches Aufsichtspersonal in einer Leitstelle.
KIRA endet Ende 2026. Das Nachfolgeprojekt KIRA+ setzt statt der bisherigen Nio-SUV auf den Holon Urban, einen elektrischen Kleinbus mit Platz für fünf Fahrgäste und einen Rollstuhl. Kartierungsfahrten sind für 2027 geplant, Fahrgäste kommen danach. Auch hier ist zunächst ein Sicherheitsfahrer an Bord.

München: Uber, Momenta und Waymo
München entwickelt sich zum Testfeld der Fahrdienstvermittler. Uber und der chinesische Entwickler Momenta kündigten im September 2025 an, 2026 in München Tests nach Stufe 4 zu beginnen, zunächst mit Sicherheitsfahrer. Momenta liefert Fahrerassistenzsysteme unter anderem an BMW und Mercedes-Benz für den chinesischen Markt. Anfang Oktober 2026 sagte Uber-Chef Dara Khosrowshahi dem Handelsblatt: „Wir sind kurz vor dem Start unseres Pilotbetriebs für autonome Fahrzeuge in München.“ Den Sicherheitsfahrer wolle Uber erst entfernen, wenn das Unternehmen von den Fähigkeiten der Fahrzeuge vollständig überzeugt sei.
Am 25. August 2026 kündigte Waymo, die Robotaxi-Tochter des Google-Mutterkonzerns Alphabet, München als ersten deutschen Standort an. Das Unternehmen beginnt mit manuellen Fahrten und hochauflösender Kartierung, danach folgen Testfahrten mit geschultem Personal am Steuer und eine Validierungsphase. Den kommerziellen Dienst will Waymo gegen Ende 2027 für die Öffentlichkeit öffnen. Über die nötigen Genehmigungen spricht das Unternehmen nach eigenen Angaben mit kommunalen, Landes- und Bundesbehörden. Bei der Ankündigung traten der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Christian Hirte und der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Florian Herrmann auf.
Baidu, Lyft und Tesla: angekündigt, aber nicht unterwegs
Im August 2025 kündigten Lyft und Baidu an, Robotaxis des Typs Apollo Go RT6 ab 2026 in Deutschland und Großbritannien über die Lyft-Plattform anzubieten, vorbehaltlich behördlicher Genehmigung. Lyft hatte zuvor den Fahrdienst Freenow übernommen, der nach Lyft-Angaben in neun europäischen Ländern tätig ist. Im Halbjahresbericht 2026 nennt Baidu Fortschritte für Apollo Go in London, Dubai, Hongkong, Abu Dhabi, der Schweiz und Kasachstan. Deutschland taucht in der Aufzählung nicht auf.
Tesla betreibt in Europa keinen Robotaxi-Dienst. Was in Europa zur Genehmigung ansteht, ist das Assistenzsystem „Full Self-Driving (Supervised)“, bei dem der Fahrer die Straße ständig überwachen und jederzeit übernehmen können muss. Die niederländische Zulassungsbehörde RDW genehmigte es im April 2026, weitere EU-Staaten erkannten die Genehmigung an. Deutschland gehört nach einem Bericht von electrive vom 28. September 2026 nicht dazu; eine EU-weite Abstimmung sei frühestens im Dezember möglich. Mit einem Robotaxi nach Stufe 4 hat dieses System rechtlich nichts zu tun.

Der Abstand zu USA und China
Wie groß der Rückstand ist, zeigen die Zahlen der beiden größten Anbieter. Waymo meldete im März 2026 rund 500.000 bezahlte Fahrten pro Woche in zehn US-Städten, mit einer Flotte von mehr als 3.000 Robotaxis. Baidus Dienst Apollo Go kam im ersten Halbjahr 2026 auf mehr als 4,1 Millionen vollständig fahrerlose Fahrten und bis Ende Juni 2026 auf mehr als 23 Millionen Fahrten insgesamt; im August 2026 war Apollo Go in 28 Städten vertreten.
In Deutschland zählen die Projekte dagegen Fahrzeuge im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich und Testnutzer in Tausenden. Wie ein Markt mit mehreren fahrerlosen Anbietern im Alltag aussieht und welche Probleme dort auftreten, zeigt unser Beitrag über Robotaxis in Austin.
Was bis zum Regelbetrieb fehlt
Am Rechtsrahmen liegt es nur noch zum Teil. Das Gesetz von 2021 erlaubt den fahrerlosen Betrieb, und seit Juli 2026 können Hersteller auch mit einer EU-Typgenehmigung antreten. Was fehlt, ist der Schritt, den alle Projekte selbst als nächsten benennen: der Nachweis, dass die Fahrzeuge ohne Sicherheitsfahrer sicher genug sind, und die darauf beruhenden Genehmigungen von KBA und Landesbehörden.
Die Zeitpläne der Beteiligten sind vorsichtig formuliert. MOIA spricht für Ende 2026 von weniger Fahrereingriffen, nicht von fahrerlosen Fahrten. Waymo nennt Ende 2027 und verhandelt über die Genehmigungen noch mit Behörden auf drei Ebenen. Uber will den Sicherheitsfahrer erst entfernen, wenn es von der Technik überzeugt ist, ein Datum nennt das Unternehmen nicht. KIRA endet Ende 2026 als Erprobung, das Nachfolgeprojekt beginnt 2027 wieder mit Kartierungsfahrten.
Häufige Fragen
Sind Robotaxis in Deutschland erlaubt?
Ja. Seit dem Gesetz zum autonomen Fahren von 2021 dürfen Fahrzeuge der Stufe 4 ohne Fahrer auf öffentlichen Straßen fahren. Voraussetzung sind eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamts oder eine EU-Typgenehmigung, ein von der zuständigen Landesbehörde genehmigter Betriebsbereich und eine Technische Aufsicht.
Kann ich in Deutschland schon ein Robotaxi buchen?
Nur als registrierter Testnutzer. In Hamburg bietet MOIA seit Juli 2026 kostenlose Fahrten im ID. Buzz AD an, im Raum Darmstadt und im Kreis Offenbach fährt das Projekt KIRA seit Mai 2025. In beiden Fällen sitzt ein Sicherheitsfahrer am Steuer. Einen kommerziellen, fahrerlosen Dienst gibt es im Oktober 2026 nicht.
Was ist die Technische Aufsicht?
Eine Person, die autonome Fahrzeuge aus einer Leitstelle überwacht. Sie kann ein Fahrzeug deaktivieren, ihm Ausweichmanöver freigeben und muss Kontakt zu den Insassen aufnehmen, wenn es in einem sicheren Haltezustand stehen bleibt. Sie braucht einen Abschluss als Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker. Das Fahrzeug selbst lenkt sie nicht.
Wann startet Waymo in Deutschland?
Waymo hat im August 2026 München als ersten deutschen Standort angekündigt und beginnt dort mit Kartierung und Testfahrten. Den kommerziellen Dienst will das Unternehmen gegen Ende 2027 öffnen. Die nötigen Genehmigungen stehen noch aus.
Fährt Teslas Full Self-Driving in Deutschland?
Nein. Das System „Full Self-Driving (Supervised)“ ist ein Assistenzsystem, bei dem der Fahrer ständig aufpassen muss. Es ist in den Niederlanden und einigen weiteren EU-Staaten genehmigt, in Deutschland nicht. Eine EU-weite Entscheidung ist frühestens im Dezember 2026 möglich. Einen Robotaxi-Dienst betreibt Tesla in Europa nicht.
Quellen
Alle Angaben in diesem Artikel wurden am 7. Oktober 2026 geprüft.
Straßenverkehrsgesetz, §§ 1d, 1e, 1f (gesetze-im-internet.de)
dejure.org: BGBl. I 2021 S. 3108, Gesetz zum autonomen Fahren vom 12.07.2021
Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) (gesetze-im-internet.de)
Kraftfahrt-Bundesamt: Nationale Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion
heise online, 15.07.2026: Moia nimmt kostenlosen Testbetrieb mit autonomen Shuttles in Hamburg auf
electrive.net, 24.10.2023: Bund und Hamburg erproben autonome E-Shuttles
RMV, 31.03.2026: Autonome KIRA-Shuttles fahren länger und bedienen neue Orte
electrive.net, 25.09.2026: KIRA-Nachfolger KIRA+ setzt auf autonome Shuttles von Holon
electrive.net, 30.07.2026: Momenta erhält deutschlandweite Zulassung für Testfahrten der Stufe 4
Waymo, 25.08.2026: Servus München – Waymo is Coming to Germany
Lyft, 08/2025: Lyft Partners with Baidu to Deploy Autonomous Rides Across Europe
electrive.com, 13.04.2026: Tesla secures first European approval for FSD (Supervised)
electrive.com, 28.09.2026: EU vote on Tesla FSD not expected before December
TechCrunch, 27.03.2026: Waymo's skyrocketing ridership in one chart
Das Gesetz zum autonomen Fahren von 2021 und die Verordnung AFGBV von 2022 erlauben in Deutschland Fahrzeuge der Stufe 4 ohne Fahrer, sofern das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrzeug, eine Landesbehörde den Betriebsbereich genehmigt und eine Technische Aufsicht aus der Ferne eingreifen kann.
Im Oktober 2026 befördern nur MOIA in Hamburg und das Projekt KIRA im Rhein-Main-Gebiet Fahrgäste, beide kostenlos und mit Sicherheitsfahrer, während Uber mit Momenta und Waymo in München erst Pilotbetrieb und Kartierung vorbereiten und Lyft mit Baidu noch nicht fährt.
Waymo in den USA und Baidu in China kommen dagegen auf Hunderttausende fahrerlose Fahrten pro Woche, und für Deutschland nennen die Anbieter frühestens Ende 2026 bis Ende 2027 als Zeitpunkt für weniger oder gar keine Sicherheitsfahrer.
- Straßenverkehrsgesetz, § 1e – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – abgerufen 07.10.2026
- BGBl. I 2021 S. 3108, Gesetz zum autonomen Fahren – dejure.org – 12.07.2021
- Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – 24.06.2022
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 142 – Bundesgesetzblatt – 18.05.2026
- Nationale Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion – Kraftfahrt-Bundesamt – abgerufen 07.10.2026
- Rechtliche Grundlagen – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr – abgerufen 07.10.2026
- Moia nimmt kostenlosen Testbetrieb mit autonomen Shuttles in Hamburg auf – heise online – 15.07.2026
- Autonomous ridepooling with the ID. Buzz AD – MOIA – abgerufen 07.10.2026
- Bund und Hamburg erproben autonome E-Shuttles – electrive.net – 24.10.2023
- Autonomes Fahren im ÖPNV: Projekt KIRA startet mit Testnutzerinnen und -nutzern – Deutsche Bahn – 26.05.2025
- Autonome KIRA-Shuttles fahren länger und bedienen neue Orte – RMV – 31.03.2026
- KIRA-Nachfolger KIRA+ setzt auf autonome Shuttles von Holon – electrive.net – 25.09.2026
- Uber und Momenta wollen 2026 Tests für autonome Fahrten in München starten – Uber Newsroom – 08.09.2025
- Momenta erhält deutschlandweite Zulassung für Testfahrten der Stufe 4 – electrive.net – 30.07.2026
- Robotaxis: Uber startet Pilotbetrieb mit Sicherheitsfahrer in München – ad-hoc-news (dts) – 05.10.2026
- Servus München: Waymo is Coming to Germany – Waymo – 25.08.2026
- Lyft Partners with Baidu to Deploy Autonomous Rides Across Europe – Lyft, Inc. – 08/2025
- 2026 Interim Report (Form 6-K) – Baidu, Inc. – 2026
- Tesla secures first European approval for FSD (Supervised) driver assistance system – electrive.com – 13.04.2026
- EU vote on Tesla FSD not expected before December – electrive.com – 28.09.2026
- Waymo's skyrocketing ridership in one chart – TechCrunch – 27.03.2026
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