Die US-Bundesstaatsanwaltschaft für den Western District of Louisiana hat einen Mann angeklagt, der zwischen dem 22. und 25. März 2026 eine Drohne im Verteidigungsluftraum um die Barksdale Air Force Base geflogen haben soll. Die Anklageschrift der Grand Jury wurde am 10. September 2026 beim Bundesgericht in Shreveport eingereicht und am 29. September entsiegelt. Den Beschuldigten nennen wir, wie bei nicht verurteilten Personen üblich, nur abgekürzt: Fuad N. Das Fluggerät war laut Anklage eine DJI Air 3, eine Kameradrohne mit 720 Gramm Startgewicht.
Die Anklage umfasst zwei Punkte. Erstens soll Fuad N. die Drohne wissentlich betrieben haben, obwohl sie bei der Luftfahrtbehörde FAA registrierungspflichtig, aber nicht registriert war; in den USA gilt das für Drohnen über 0,55 Pfund, rund 250 Gramm. Darauf stehen laut Gesetz Geldstrafe und bis zu drei Jahre Haft. Zweitens wird ihm die Verletzung des nationalen Verteidigungsluftraums vorgeworfen: beim ersten Verstoß bis zu ein Jahr Haft. Die Drohne, die Fernsteuerung und das Zubehör wurden sichergestellt und sollen eingezogen werden.
Stand des Verfahrens
Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung; eine Anklage ist kein Schuldspruch. Die Anklageschrift trägt die Namen von US-Staatsanwalt Zachary A. Keller und Assistant U.S. Attorney Samuel Scott Crichton; zuständig sind Richter Alexander C. Van Hook und Magistrate Judge Mark L. Hornsby. Laut Gerichtsakte wurde Fuad N. am 29. September 2026 vor einem Bundesgericht im Eastern District of Michigan vorgeführt, verzichtete auf eine Identitätsanhörung und kam gegen eine unbesicherte Kaution von 10.000 Dollar frei; das Verfahren wird nach Louisiana übertragen. Nach Angaben des Fachportals DroneXL ist der nächste Termin in Shreveport der 2. Dezember 2026; diese Angabe konnten wir in der Akte nicht prüfen. Ob sich der Angeklagte zu den Vorwürfen geäußert hat, ist nicht bekannt. Eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft haben wir nicht gefunden, ihre Website war für uns nicht abrufbar; der Sender KSLA berichtete am 21. Oktober über die Gerichtsunterlagen.
Was im März über Barksdale geschah
Barksdale im Nordwesten Louisianas ist Heimat des 2nd Bomb Wing mit B-52H-Bombern. In der Woche ab dem 9. März 2026 registrierte die Basis mehrere unbefugte Drohnen in ihrem Luftraum und sperrte am Morgen des 9. März vorübergehend die Zugänge. „Flying a drone over a military installation is not only safety issue, it is a criminal offense under federal law“, erklärte das Geschwader am 20. März. Senator Bill Cassidy sprach am 27. März nach einer Unterrichtung von „five or so“ Drohnen zwischen dem 9. und 15. März; eine habe einem Hobbypiloten gehört, bei vier sei die Herkunft unklar, zwei Geräte seien möglicherweise geborgen worden. Am 31. März teilte die Basis mit, es laufe eine Bundesermittlung, und das Air Force Global Strike Command habe vorübergehend zusätzliche Abwehrmittel verlegt.
Der angeklagte Zeitraum beginnt eine Woche nach diesen Vorfällen. Die Anklageschrift erwähnt die Sichtungen nicht, und keine der uns vorliegenden Quellen stellt einen Zusammenhang her. Ob die sichergestellte Air 3 eines der möglicherweise geborgenen Geräte ist, bleibt offen.

Einordnung: Drohnen über Militärbasen in den USA und Europa
Der Fall reiht sich in eine Serie ein. Im Dezember 2023 überflog ein Drohnenschwarm die Joint Base Langley-Eustis in Virginia; seither haben laut Air & Space Forces Magazine unter anderem Basen in Ohio, Utah, Großbritannien und Deutschland Vorfälle gemeldet. Der Kommandeur des US-Nordkommandos, General Gregory Guillot, wird dort im März 2026 mit den Worten zitiert, inzwischen lasse sich etwa ein Viertel der entdeckten Drohnen abwehren, im Vorjahr fast keine. Ein Präzedenzfall ist die Vandenberg Space Force Base in Kalifornien: Dort wurde im Dezember 2024 ein Mann wegen derselben beiden Tatbestände angeklagt; er bekannte sich im März 2025 im Punkt Luftraumverletzung schuldig und wurde zu vier Monaten Haft verurteilt, wie KEYT und CBS Los Angeles unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft berichteten. In Deutschland zählte das Bundeskriminalamt 2025 bis zum 1. Oktober eine „niedrige, vierstellige Anzahl“ von Drohnenüberflügen über Rüstungsbetrieben, militärischen Einrichtungen und kritischer Infrastruktur; die genaue Zahl ist eingestuft, und die Länder erfassen Sichtungen nach uneinheitlichen Kriterien, wie eine Correctiv-Umfrage ergab.
Belegt sind Vorwürfe, Zeitraum und Fluggerät. Nicht belegt ist, mit welcher Absicht geflogen wurde, ob die Drohne Aufnahmen machte und ob der Fall etwas mit den Sichtungen vom März zu tun hat.
Häufige Fragen
Was wird dem Angeklagten im Fall Barksdale vorgeworfen?
Zwei Tatbestände: der wissentliche Betrieb einer registrierungspflichtigen, aber nicht registrierten Drohne (49 U.S.C. § 46306(b)(6)(A)) und die Verletzung des nationalen Verteidigungsluftraums um die Barksdale Air Force Base (49 U.S.C. §§ 40103(b)(3) und 46307). Tatzeitraum laut Anklage: 22. bis 25. März 2026, Fluggerät eine DJI Air 3.
Welche Strafe droht?
Für den Registrierungsverstoß sieht das Gesetz Geldstrafe und bis zu drei Jahre Haft vor, für die Luftraumverletzung beim ersten Verstoß bis zu ein Jahr. Zusätzlich kündigt die Anklage die Einziehung der Drohne samt Fernsteuerung und Zubehör an. Verurteilt ist der Angeklagte nicht, es gilt die Unschuldsvermutung.
Hängt die Anklage mit den Drohnenschwärmen über Barksdale zusammen?
Das ist nicht belegt. Die Basis meldete unbefugte Drohnen in der Woche ab dem 9. März 2026, der angeklagte Zeitraum beginnt am 22. März. Die Anklageschrift erwähnt die früheren Vorfälle nicht, und keine der uns vorliegenden Quellen stellt eine Verbindung her.
Warum ist eine nicht registrierte DJI Air 3 strafbar?
In den USA müssen Drohnen mit mehr als 0,55 Pfund, rund 250 Gramm, bei der FAA registriert sein (14 CFR § 48.15). Die DJI Air 3 wiegt laut Hersteller 720 Gramm. Wer eine registrierungspflichtige Drohne wissentlich ohne Registrierung fliegt, macht sich nach 49 U.S.C. § 46306 strafbar.
Wie häufig sind Drohnen über Militärbasen?
In den USA häufen sich die Meldungen seit dem Drohnenschwarm über der Joint Base Langley-Eustis im Dezember 2023; laut dem Kommandeur des US-Nordkommandos lässt sich inzwischen etwa ein Viertel der entdeckten Drohnen abwehren. In Deutschland zählte das BKA 2025 bis Anfang Oktober eine niedrige vierstellige Zahl von Überflügen über Militär, Rüstungsbetrieben und kritischer Infrastruktur.
Quellen
- United States v. N., Indictment, Dokument 1, Az. 5:26-cr-00350 – U.S. District Court, Western District of Louisiana, Shreveport Division – eingereicht 10.09.2026 (RECAP-Archiv auf CourtListener)
- Man faces federal charges after allegedly flying drone near Barksdale Air Force Base – KSLA – 21.10.2026
- Barksdale Indictment Alleges DJI Air 3 Flights After the Incursions – DroneXL – 24.10.2026 (einzige Quelle für den Termin am 02.12.2026)
- 49 U.S.C. § 46306 – Registration violations involving aircraft not providing air transportation – Cornell LII
- 49 U.S.C. § 46307 – Violation of national defense airspace – Cornell LII
- 14 CFR § 48.15 – Requirement to register (Gewichtsgrenze 0,55 lb) – Cornell LII
- 14 CFR § 99.7 – Special security instructions – Cornell LII
- DJI Air 3 – Technische Daten (Startgewicht 720 g) – DJI
- Barksdale confirms multiple drones entered its airspace week of March 9 – WAFB – 20.03.2026 (Statement des 2nd Bomb Wing)
- Senator Cassidy reveals new details on Barksdale Air Force Base drone incidents – KSLA – 27.03.2026
- Barksdale fact-checks drone coverage – KSLA – 31.03.2026 (Statement der Basis zu Ermittlungen und AFGSC)
- Drones Incursions Over B-52 Base Spark Concern – Air & Space Forces Magazine – 23.03.2026
- Chinese national pleads guilty to flying modified drone and taking pictures of Vandenberg SFB – KEYT – 11.03.2025
- Chinese man who illegally flew drone and took photos over Vandenberg gets time already served – CBS Los Angeles – 31.03.2025
- Unstrukturierte Erfassung: Behörden tappen bei Drohnenmeldungen im Dunkeln – Correctiv – 15.10.2025

Alle Angaben in diesem Artikel wurden am 26. Oktober 2026 geprüft. Grundlage sind die Anklageschrift (Az. 5:26-cr-00350, Dokument 1, über CourtListener/RECAP eingesehen), die Docket-Einträge des Western District of Louisiana und des Eastern District of Michigan (über die CourtListener-Such-API; die Docket-Seiten selbst waren für uns gesperrt) sowie die Gesetzestexte. Der Termin am 2. Dezember stammt allein aus dem Bericht von DroneXL. Die Pressemitteilungsseite der Staatsanwaltschaft (justice.gov/usao-wdla) und die Seiten der Air Force (barksdale.af.mil, afgsc.af.mil) waren für uns nicht abrufbar; die Aussagen der Basis sind den Berichten von KSLA und WAFB entnommen. Der Angeklagte ist nicht verurteilt und wird nach Ziffer 8 des Pressekodex nur mit Vornamen und abgekürztem Nachnamen genannt.
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